Teilurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 74/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreck-barkeit im Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 2005 wird zurückgewiesen.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.


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