Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 U (Kart) 9/05

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird unter Zu-rückweisung der weitergehenden Berufungen der Beklagten und der Klägerin das am 31. August 2005 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.288.356,97 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Januar 2005 sowie weitere 5.232.473,91 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden der Be-klagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klä-gerin vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.


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