Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII Verg 16/07

Tenor

Die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer, die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:

bis zum 17. Juli 2007 bis 95.000 EUR

seither bis 16.000 EUR


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.