Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 27/07

Tenor

Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der soforti-gen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 23. Jul i 2007, VK 3- 76/07, wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 5. September 2007 mitzuteilen, ob und gegebenenfalls mit welchen An-trägen die Beschwerde aufrechterhalten wird.

Die Frist zur Beschwerdeerwiderung bleibt einstweilen ausgesetzt.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Beschwerdegericht eine etwaige Auftragserteilung unverzüglich mitzuteilen und diese durch ge-eignete Unterlagen zu belegen.


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