Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 85/07

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2. haben die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen und die den übrigen Beteiligten in diesem Rechtszuge notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000 €.


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