Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 121/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 10.04.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.


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