Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 111/06

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – vom 12.07.2006 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.372,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 39 % und dem Beklagten zu 61 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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