Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 2/07

Tenor

Auf die Gegenvorstellung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsbehelfs der Streitwert für das Vergabenachprüfungsverfahren in Abänderung der Festsetzung im Senats-beschluss vom 13. Juni 2007 auf

990.000 €

festgesetzt.

Kosten werden nicht erstattet.


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