Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 75/07

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gem. § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

2. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kosten-rechtlich privilegiert ist.

3. Der auf den 13.11.2007 geplante Verhandlungstermin entfällt.


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