Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 218/07

Tenor

Der Betroffene hat die Gerichtskosten für die amtsgerichtliche Haftanordnung zu tragen.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat dem Betroffenen die Hälfte seiner ihm im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.


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