Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 222/06

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 31.10.2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstrecken-den Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.