Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 32/07

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 24.08.2007 (VK-24/2007-L) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Gebühren und Auslagen der Vergabekammer sowie die im Verfahren der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung aufgewandten Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 470.000 €


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