Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I

Tenor

Der Antrag der Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 22. Mai 2007 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden der Betroffenen auferlegt.


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