Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 185/07

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 16.08.2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-richts Duisburg - Einzelrichterin - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Verfü-gungsbeklagten auferlegt.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 18.000,00 €.


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