Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 21/07

Tenor

Nachdem sie den Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat, wer-den der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens der Vergabe-kammer und die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.

Die ihnen im Verfahren der Vergabekammer entstandenen Auf-wendungen haben die Verfahrensbeteiligten selbst zu tragen.

Die Beigeladenen zu 2 und 3 haben auch die ihnen im Beschwer-deverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tra-gen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 14.700.000 EUR


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