Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-17 U 35/06

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.01.2006 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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