Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 36/07

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1) wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung M. vom 25. September 2007, VK 20/07, aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die Beschwerde der Beigeladenen zu 2) wird zurückgewiesen.

Die Gebühren und Auslagen der Vergabekammer sowie die im Verfahren vor der Vergabekammer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewand-ten Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1) tragen die An-tragstellerin und die Beigeladene zu 2), und zwar hinsichtlich der Aufwendun-gen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1) zu je 50 %.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1) werden der Antrag-stellerin und der Beigeladenen zu 2) zu je 50 % auferlegt.

Die Hinzuziehung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu 1) war im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 95.000 €


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.