Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 115/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. April 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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