Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 4/08

Tenor

Die sofortigen Beschwerden der Schuldner gegen den Beschluss der 4a. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2008 werden zurückge-wiesen.

Die Schuldner haben die Kosten der Beschwerdeverfahren zu tragen.

Der Streitwert für jedes Beschwerdeverfahren beträgt 25.000,00 €.


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