Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 198/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.07.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.432 € sowie ein Schmerzens-geld in Höhe von 100 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2006 und weitere 10 € zu zahlen

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Beklagte zu 63 % und der Kläger zu 37 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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