Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 138/07

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - vom 14.06.2007 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.377,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2002 sowie weitere 7.654,04 € nebst Zinsen in Höhe von 11,25% aus 637,84 € vom 05.01.2003 bis zum 31.01.2003 und Zin-sen in Höhe von 11% aus jeweils 637,84 € seit dem 01.02.2003, dem 05.02.2003, dem 05.03.2003, dem 05.04.2003, dem 05.05.2003, dem 05.06.2003, dem 05.07.2003, dem 05.08.2003, dem 05.09.2003, dem 05.10.2003, dem 05.11.2003 und dem 05.12.2003

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 7.282,09 €.


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