Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 8/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestset-zungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 23.01.2008 (VK 1-89/07) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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