Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I - 9 U 150/07

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer– Einzelrichter – des Landgerichts Krefeld vom 17.07.2007 (5 O 496/05) wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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