Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 18/08

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wir-kung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31. Januar 2008 (VK-49/2007-L) wird zurückgewiesen.


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