Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 W 77/07

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 23. November 2007 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 14.11.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Der Beschwerdewert beträgt € 5.000,-.


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