Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 54/07

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 21. November 2007 (VK 24/07) aufgehoben.

Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) vor der Vergabe-kammer hat die Antragstellerin zu tragen. Die zur zweckentsprechen-den Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen der Antragsgegne-rin und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Hinzuziehung jeweils eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin und die Beigeladene war im Verfahren vor der Verga-bekammer notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tra-gen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71
72

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.