Grund- und Teilurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 275/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 8. November 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch den Erwerb von Be-teiligungen an der ..., Beteiligungs-Nr. ..., sowie ..., Teilhaberregister-Nr. ... ent-standen ist, ist dem Grunde nach gerechtfertigt, und zwar Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus diesen inzwischen gekündigten Beteiligungen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Eine Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.


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