Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-9 U 157/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31. Juli 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (5 O 283/06) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.350,50 EUR nebst 4 % Zinsen

aus 17.929,23 EUR vom 20.01.2000 bis zum 21.02.2000,

aus 28.175,66 EUR vom 22.02.2000 bis zum 01.06.2000 und aus 22.350,50 EUR vom 02.06.2000 bis zum 27.08.2006 sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 22.350,50 EUR seit dem 28.08.2006 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1.216,84 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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