Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 8/08

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16. August 2007 verkün-dete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Wuppertal vom 1. Dezember 2005 (7 O 288/05) wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis des Beklagten, die ihm zur Last fallen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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