Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 25/08

Tenor

Die auf Weisung des Beteiligten zu 3) erhobene weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 11.01.2008 wird zurückgewiesen.

Gebühren und Auslagen werden von dem Beteiligten zu 1) nicht erhoben.


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