Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-6 WF 96/08

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Wuppertal vom 29.04.2008 abgeändert und Antragstellerin unter Beiordnung von Rechtsanwältin S. in H. zu den Bedingungen einer ortsansässigen Rechtsanwältin Prozesskostenhilfe bewilligt.


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