Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 40/08

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 26.03.2008 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27.09.2007 teilweise abge-ändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die weitere dem Sachverständigen Dipl.-Ing. K. zu gewährende Entschädi-gung gemäß Rechnung Nr. 2315/2671 vom 27.10.2006 (Bl. 496 GA) wird festgesetzt auf EUR 495,96.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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