Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 160/07

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. August 2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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