Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-8 WF 109/08

Tenor

wird der Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 19.05.2008 in der Form des Nichtabhilfebeschlusses vom 17.06.2008 hinsichtlich des Pro-zesskostenhilfegesuchs der Antragstellerin zu 2) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragstellerin zu 2) wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M. aus O. bewilligt, soweit sie monatlichen Unterhalt in Hö-he von 266 €, beginnend mit dem Monatsersten, der auf die Zustellung der Klage folgt, geltend macht.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdegebühr wird auf ½ ermäßigt.


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