Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 30/08

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 31. März 2008 wird zu-rückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Antragstellern aufer-legt.

III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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