Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 57/08

Tenor

Der Senat beabsichtigt die Berufung der Klägerin gegen das am 25.2.2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14d Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstim-migen Beschluss zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.9.2008.


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