Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 60/08

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 13.05.2008 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Vergütung des Sachverständigen Dipl.-Ing. Dr. S. für die mit Rechnung vom 09.04.2008 liquidierten Leistungen wird auf EUR 3056,69 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht er-stattet.


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