Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 57/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 25. August 2008, VK 14/08, wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.


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