Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 74/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin - vom 07.02.2008 auf-gehoben und der Festsetzungsantrag der Beklagten vom 09.01.2008 zurück-gewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.


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