Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-10 WF 25/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss des Amtsgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 19.12.2007 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.


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