Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 36/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düs-seldorf vom 05.09.2007 - 39 O 9/07 - abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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