Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 4 U 163/05

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 11. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 6. Juli 2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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