Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 Ws 318/08

Tenor

Der Beschluss der 17. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11. August 2008 wird insoweit abgeändert, als die Rechtsanwalt .............. aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung auf insgesamt 437,92 Euro festgesetzt wird.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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