Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 5/08

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 29.11.2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 6.525,00 €.


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