Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-W (Kart) 1/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss des Landgerichts Duisburg vom 2. Juli 2008 wird auf ihre Kosten zu-rückgewiesen.

Beschwerdewert: 3.466,00 €.


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