Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 64/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.3.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Krefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.303,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.4.2006 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen dem Kläger zu 67 %, dem Beklagten zu

33 % zur Last. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen dem Kläger zu 70 %, dem Beklagten zu 30 % zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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