Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 84/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.04.2008 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des LG Düsseldorf – Einzelrichterin - wird zurück-gewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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