Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 30/08

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer – Einzel-richterin – des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2008 wird zurück-gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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