Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-7 U 120/07

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 1 und Widerklägers wird das am 10. Mai 2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Feststellungsklage der Klägerin wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass der Beklagte zu 1 Alleinerbe des am

28. April 2003 verstorbenen P J Ü ist.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der jeweilige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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