Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 W 41/08

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird die Kostenentscheidung der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve in dem am 9. Juli 2008 verkündeten An-erkenntnisurteil dahin abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits den Be-klagten als Gesamtschuldnern auferlegt werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuld-ner zu tragen.


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